Am 18.12. fand eine Mitgliederversammlung des Fördervereins BSV Fussball statt. Der 1. Vorsitzende Peter Lepper steht aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Verfügung und so standen Ergänzungewahlen an. Die neue Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen: Oliver Rosic 1. Vorsitzender, Stephan Zecho 2. Vorsitzender, Günther Oesting Kassier und Christina Lepper Schriftführerin. Wir danken Peter Lepper für seine Arbeit in den letzten Jahren.
In einer ersten Arbeitssitzung noch im alten Jahr wurde begonnen, die auf der Vollversammlung der Fussballabteilung vorgestellten Konzepte umzusetzen, um die Weichen für ein weiterhin erfolgreiches Bestehen der Fussballabteilung zu stellen.
Vorstandschaft Förderverein BSV Fussball
Oliver Rosic, Stephan Zecho
1. Es ist unser Ziel, den BSV im Hinblick auf Leidenschaft, Leistungsernst und Wirtschaftlichkeit, aber auch durch Geselligkeit und Kameradschaft, zu einem vorbildlichen Fußballverein in der Region zu machen.
2. Der BSV steht auf der Grundlage ethischer Werte wie Ehrlichkeit, Anstand, Ordnung, Hilfsbereitschaft, Verantwortung und Lebensfreude allen Menschen offen, und zwar unabhängig von Alter, Religion, Herkunft oder Nationalität.
3. Wir wollen Begeisterung auslösen für ehrlichen, attraktiven und fairen Amateurfußball. Jugendlichen und Erwachsenen bieten wir die Möglichkeit, das Fußballspiel sowohl als Breitensport als auch auf hohem Leistungsniveau zu betreiben. Für letzteres streben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten große Ziele an.
4. Finanzielle Aspekte dürfen dabei jedoch nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollen eine kompetente Führung, leidenschaftliche Mitarbeiter sowie begeisterungsfähige, spielstarke Mannschaften mit erfahrenen Führungsspielern und jungen Talenten durch gute Leistungen für öffentliches Interesse und ein gesellschaftliches Miteinander sorgen.
5. Besonderen Wert legen wir auf die leistungsorientierte Nachwuchsarbeit, in deren Mittelpunkt die ganzheitliche und individuelle Ausbildung, vor allem aber auch die charakterliche Förderung der heranwachsenden Spieler steht.
6. BSV-Spieler sind in technischer, kämpferischer und charakterlicher Hinsicht Vorbildfußballer: Die alten Fußballwerte Ausdauer, Disziplin, Technik, Kampf, Einsatz, Teamgeist und sportlicher Lebenswandel gelten bei uns immer noch. Da wachen wir streng darüber.
7. Beim BSV streben wir einen technisch anspruchsvollen modernen Kombinationsfußball mit Raum für individuelle Kreativität an. BSV-Mannschaften zeichnen sich durch eine besondere Geschlossenheit und einen gemeinsamen Siegeswillen aus. Das „Baiersdorfer Kombinationsspiel“ soll durch eine Mischung aus körperlicher Fitness, taktischem Verständnis und technischem Können das Publikum erfreuen.
8. Unser Spielstil ist von der Vereinsführung langfristig festgelegt, damit zielgerichtet Trainer und Spieler verpflichtet und die Nachwuchsmannschaften entsprechend ausgebildet werden können. Die älteren Jugendmannschaften werden deshalb an diesen Spielstil herangeführt, um ihn zu verinnerlichen und situativ variabel einzusetzen.
9. Für die Umsetzungsstrategie und Taktik sind die jeweiligen Trainer zuständig. Spielzüge, taktisches Verhalten und Standardsituationen sind im Training gewissenhaft einzustudieren und im Spiel entsprechend durchdacht auszuführen.
10. Wir sehen uns als Ausbildungsverein für Nachwuchstalente aus der Region und stehen in engem Kontakt mit dem Bayerischen Fußballverband und den fränkischen Profi-Fußballvereinen.
11. Jeder Verantwortliche ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und repräsentiert den Verein durch entsprechendes Verhalten. Wir gehen alle respektvoll, kritikfähig und geradeaus miteinander um, denken positiv und faszinieren andere mit unserer Begeisterung.
12. Schließlich betrachten wir den Fußballsport als eine attraktive Sportart, die wie kaum eine andere mentalen Ausgleich schafft, aber auch Teamgeist, Verantwortung und Eigeninitiative gleichermaßen fördert. Dies ist bei heranwachsenden Jugendlichen besonders wichtig.
a) Der Verein führt den Namen „Förderverein Baiersdorfer Sportverein
Abteilung Fußball e.V.“ – kurz „Förderverein BSV Fußball e.V.“ genannt.
b) Der Verein hat seinen Sitz in Baiersdorf.
c) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
d) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Fördervereins ist die ideelle und finanzielle Förderung sowie die
Durchführung von Marketingaufgaben für die Fußballabteilung des Baiersdorfer
Sportverein e.V. (im Folgenden kurz „BSV Fußball“ genannt) und zwar durch:
• die Erhebung von Beiträgen
• die Beschaffung von Mitteln und Spenden
b) Die Förderung kann entweder durch zweckgebundene Weitergabe von Geldern an die Fußballabteilung des Baiersdorfer Sportvereins erfolgen, aber auch dadurch, dass der Förderverein unmittelbar selbst die Kosten für Anschaffungen übernimmt und diese dann dem Baiersdorfer Sportverein e.V. zur Verfügung stellt, welche in das Eigentum des BSV Fußball übergehen.
c) Das Ziel dieser Unterstützung ist die Steigerung der Attraktivität des Fußballangebots im Baiersdorfer Sportverein, um die erfolgreiche Jugendarbeit in allen Altersklassen auch für die Zukunft zu erhalten, weiter zu qualifizieren und auszubauen. Der Förderverein BSV Fußball e.V. publiziert und unterstützt den Fußballsport als eine attraktive Sportart, die wie kaum eine andere mentalen Ausgleich schafft, aber auch Teamgeist, Verantwortung und Eigeninitiative gleichermaßen fördert. Dies ist gerade bei heranwachsenden Jugendlichen besonders wichtig.
d) Gönner, Werbepartner und Sponsoren sollen zukünftig über den Förderverein mit der Abteilung BSV Fußball verbunden werden. Es wird angestrebt, eine möglichst große Zahl an Fördermitgliedern zu gewinnen und diese Mitgliederzahl beständig hoch zu halten. Durch die Einnahmen von Mitgliedsbeiträgen und vor allem der jährlichen Spenden soll ein kontinuierliches Unterstützungsbudget vorhanden sein.
e) Spender erhalten vom Förderverein eine Spendenbescheinigung.
f) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
g) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Über den steuerlich möglichen Auslagenersatz hinaus werden keine weiteren Vergütungen gewährt.
Die Organe des Vereins führen ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
a) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder jede juristische Person werden.
b) Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch schriftlichen Antrag. Über diesen Antrag entscheidet die Mehrheit des Vorstands.
c) Jedes Mitglied hat das Recht, in der Mitgliederversammlung bei Wahlen mit zu stimmen und die Pflicht, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten sowie sich zu bemühen, Mitglieder zu werben und Gelder und Mittel für den Förderverein zu akquirieren.
d) Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Austritt oder Ausschluss aus dem Förderverein. Der Austritt aus dem Verein hat schriftlich zu erfolgen; er ist dem Vorstand mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende mitzuteilen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen rückständige Beiträge oder sonstige Verpflichtungen gegenüber dem Förderverein nicht.
e) Mitglieder können auch aus dem Förderverein ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Interessen des Fördervereins verstoßen oder trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand sind und seit der zweiten Mahnung ein Vierteljahr vergangen ist. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und eine Bringschuld. Er ist jeweils am 15. Januar eines Jahres im Voraus per Einzugsermächtigung zu entrichten. Die während des Jahres oder im Jahr der Gründung eintretenden Mitglieder zahlen den vollen Jahresbetrag. Die Nichtdurchführbarkeit des Einzugsverfahrens geht zu Lasten des jeweiligen Mitglieds und wird diesem gesondert berechnet.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden sowie dem Kassier und dem Schriftführer.
a) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
• Satzungsänderungen (nur mit einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder)
• Wahl des Vorstandes sowie dessen Entlastung
• Wahl der Rechnungsprüfer
• Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
• Richtlinien zur Mittelverwendung
• Auflösung des Vereins (nur mit einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder)
b) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung hierzu hat mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder Email an die letzte dem Verein bekannte Wohn- bzw. Emailadresse zu erfolgen. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder per Email beim 1.Vorsitzenden einzureichen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder unter Angabe von Zweck und Grund schriftlich fordert.
c) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer oder in dessen Abwesenheit von einem in der Versammlung zu bestimmenden Mitglied ein Beschluß-Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer und vom Vorstand zu unterschreiben ist.
Der Beirat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Er wird vom Vorstand aus dem Kreis der Mitglieder berufen und hat den Vorstand in allen Belangen des Vereins zu beraten und zu unterstützen.
a) Der Vorstand und die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung per Akklamation oder, falls ein Mitglied dies wünscht, in geheimer Wahl auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben jeweils bis zur nächsten satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
b) Es sind zwei Rechnungsprüfer zu wählen. Diese haben die Aufgabe, die Kassenführung, die Rechnungslegung und die satzungsgemäße Mittelverwendung zu prüfen und in der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten.
Über den Mitgliedsbeitrag beschließt die Mitgliederversammlung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Der erste Vorsitzende sowie der zweite Vorsitzende sind jeweils einzeln vertretungs- und zeichnungsberechtigt.
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Fördervereins haftet ausschließlich das Fördervereinsvermögen.
a) Die Auflösung des Fördervereins erfolgt, wenn die Mitgliederzahl auf weniger als sieben Mitglieder gesunken ist oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer ¾-Mehrheit der Anwesenden.
b) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Fördervereins an den Baiersdorfer Sportverein e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung der Fußballabteilung im Sinne dieser Satzung verwenden muß.
Die Satzung ist am 21. April 2008 von der Gründungsversammlung des Fördervereins beschlossen und am 18.12.2014 in der vorliegenden Form neu gefaßt worden und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Baiersdorf, den 18.12.2014
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Kassier
Schriftführerin
Am Kreuzbach 12
91083 Baiersdorf
Oliver Rosic
Telefon: 09133/77399-0
Telefax: 09133/77399-8
E-Mail: rosic@foerderverein-bsvfussball.de
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: AG Fürth
Registernummer: 200275